Containerdienst
Sie haben einen Entsorgungsanlass und wir haben die passende Lösung. Ganz egal, um welche Entsorgungsaufgabe es sich auch handelt. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir die fachgerechte Sammlung, Beförderung und Entsorgung jeglicher Abfälle von A bis Z. Ob Bauschutt, Haushalt, Gartenabfall, Baumischabfalle oder Gewerbeabfall, gefährlich oder nicht gefährlich, ob große oder kleine Mengen. Gemeinsam mit jedem Kunden stellt unser Team nach umfangreicher Beratung einen individuellen und optimalen Behältermix für die fach- und umweltgerechte Verwertung und Entsorgung Ihrer Abfälle zusammen. Dabei stehen Sie als Kunde und Ihr Entsorgungsanlass immer im Mittelpunkt.
Für die fach- und umweltgerechte Verwertung und Entsorgung Ihrer Abfälle haben wir die passenden Container für Ihren Entsorgungsanlass in den Größen von 1,1 m³ bis 40 m³ jederzeit für Sie bereitstehen. Dabei bieten wir Ihnen jede Art von Absetz- und Abrollcontainer an, wie z.B. Umleerbehälter, offene Container, Deckelcontainer, Presscontainer und vieles mehr. Alle Behälter sind UVV-geprüft und entsprechen modernsten Sicherheitsstandards. Zudem werden unser Behälter sowie auch der firmeneigene Fuhrpark immer von unserer hauseigenen Werkstatt und unseren qualifizierten Fachleuten einwandfrei instand gehalten, um qualitativ auf höchstem Niveau zu arbeiten. Außerdem sind unsere Behälter mit einem RFID-Chip versehen und auch unser Fuhrpark verfügt über GPS-Ortung, LKW-Navigation und Anbindung an unsere Planungssoftware so dass wir unsere Behälter und unseren Fuhrpark jederzeit effizient disponieren können. Somit schaffen wir die technischen Voraussetzungen und die Grundlage für zuverlässige und flexible Dienstleistungen rund um die Entsorgung.
Der Abfall wird i. S. des Kreislauf-Wirtschaft - u. Abfallgesetzes einer Verwertung zugeführt. Für die bestmögliche Verwertung der Abfälle sollten jedoch gewerbliche Siedlungsabfälle und Baumischabfälle in getrennten Behältern gesammelt werden. Dieses Getrennthaltungsgebot ist in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben.
Worauf ist bei einer Containergestellung zu achten?
- Zu beachten sind die Durchfahrtshöhen von mindestens 4m und Durchfahrtsbreiten von mindestens 2,70 m zu den Grundstücken, denn nicht alle Zufahrten sind für große Fahrzeuge geeignet. Zudem sollte der Abstellplatz des Containers und der Zufahrtsweg nach Möglichkeit ausreichend befestigt und ebenerdig sein. Außerdem sollten Sie beachten, dass ausreichend Platz zum Rangieren benötigt wird (Wendekreis bis maximal ca. 16 m. Die Rangierhöhe bis maximal ca. 6 m je nach Fahrzeug- und Containergröße).
- Soll ein Container auf Ihrem Grundstück abgestellt werden, benötigen Sie hier keine Genehmigung. Soll ein Container jedoch auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden, benötigen Sie hierzu eine Genehmigung Ihrer Gemeinde/Stadt und verpflichtet Sie somit auch zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung des Containers.
Behälter und Volumen
Volumen | Liter |
---|---|
Umleerbehälter 1,1 m³ | 1.100 Liter |
Umleerbehälter 2,4 m³ | 2.400 Liter |
Umleerbehälter 4,5 m³ | 4.500 Liter |
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
5 m³ | 3,40 m | 1,60 m | 1,25 m |
7 m³ | 3,75 m | 1,60 m | 1,50 m |
10 m³ | 4,25 m | 1,60 m | 1,90 m |
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
1 m³ | 2,05 m | 1,30 m | 0,75 m |
3 m³ | 2,55 m | 1,60 m | 0,90 m |
5 m³ | 3,00 m | 1,60 m | 1,20 m |
7 m³ | 3,50 m | 1,60 m | 1,40 m |
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
10 m³ | 6,50 m | 2,30 m | 0,75 m |
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
24 m³ | 7,00 m | 2,30 m | 1,50 m |
40 m³ | 7,00 m | 2,40 m | 2,40 m |
Selbstpresscontainer für Gewerbetreibende auf Anfrage.
Gerne beraten wir Sie – wenn gewünscht auch vor Ort. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!
Abfallarten und Entsorgungsbeispiele
Was darf in den Container?
Gemische aus Holzresten, Kunststoffen (z.B Rohr und Folie), Gips, Tapeten, Porenbeton Metalle/Schrotte und mineralische Anteile. (Bauschutt ggf. Erde), Papier/Pappe, Folie….
Was darf nicht in den Container?
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie z.B. künstliche Mineralfaser, Asbest, imprägnierte Außenhölzer, Lacke und Farben, Lebensmittelabfälle, gefüllte Konservendosen, Kühlschränke. Der Anteil von HBCD-haltigen Dämmstoffen / Styropor / Styrodur darf maximal 20% betragen….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Abrollcontainer bis 40 cbm
Was darf in den Container?
Verwertbare mineralische Abfälle bestehend aus Mauerwerk und Ziegelsteinen, Beton, Dachziegeln , Mörtel- und Putzresten, Fliesen und Keramik - als Gemisch oder reine Fraktion. Kantenlänge bis max. 80 cm….
Was darf nicht in den Container?
Kunststoffe, Tapeten, Holzreste, Dämmstoffe, Porenbeton, Rigips, Asbest, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle),….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Abrollcontainer bis 10 cbm
Was darf in den Container?
Nicht belasteter (kontaminierter) Bodenaushub oder Erde , natürlich gewachsen oder bereits verwendet inkl. Sand und Kleinmengen an natürlichen Steinen….
Was darf nicht in den Container?
Bauschutt (nur auf Anfrage mit besonderen Konditionen), Organische Abfälle, Wurzelstöcke, Holz, Bauschutt, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Abrollcontainer bis 10 cbm
Was darf in den Container?
Verpackungen aus Karton oder ähnlichem….
Was darf nicht in den Container
Muss nach Möglichkeit frei von anderen Stoffen sein….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Umleerbehältersysteme (1,1 cbm bis 4,5 cbm)
- Abrollcontainer bis 40 cbm
- stationäre Verdichtungstechnik
- Selbstpresscontainer
Was darf in den Container?
Verschmutze Folien, Kunstsoff- oder Papiersäcke, Kunststoffeimer, Styropor (verschmutzt und/oder farbig), Umreifungsbänder, verschmutzte Verpackungspapiere, Holzpaletten….
Was darf nicht in den Container?
Küchen-und Kantinenabfälle (Speisereste, Altglas, E-Schrott, Baum- und Strauchschnitt, Asbest, Künstliche Mineralfaserabfälle, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Umleerbehältersysteme (1,1 cbm bis 4,5 cbm)
- Abrollcontainer bis 40 cbm
- stationäre Verdichtungstechnik
- Selbstpresscontainer
Was darf in den Container?
Verschmutze Folien, Kunstsoff- oder Papiersäcke, Kunststoffeimer, Styropor (verschmutzt und/oder farbig), Umreifungsbänder, verschmutzte Verpackungspapiere….
Was darf nicht in den Container?
Küchen-und Kantinenabfälle (Speisereste, Altglas, E-Schrott, Baum- und Strauchschnitt, Asbest, Künstliche Mineralfaserabfälle, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Umleerbehältersysteme (1,1 cbm bis 4,5 cbm)
- Abrollcontainer bis 40 cbm
- stationäre Verdichtungstechnik
- Selbstpresscontainer
Was darf in den Container?
Gartenmöbel und Möbelstücke, Teppichböden, hölzerne Gebrauchsgegenstände, Bettgestelle, Lattenroste und Matratzen, Einrichtungsgegenstände…
Was darf nicht in den Container?
Bauholz, Teerpappe, Heizkörper, Fenster und Türen, Zäune, Farbeimer, Asbestplatten, Hausmüllkleinteile und Elektrogeräte, Vertäfelungen, Laminat und Parkett, Keramiken wie WC- oder Waschbecken, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behätersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Abrollcontainer bis 40 cbm
Was darf in den Container?
Gemische aus Baum- und Strauchschnitt, Gras, Laub, Äste….
Was darf nicht in den Container?
Boden bzw. Rasensoden, Wurzeln, Erde, Bauschutt, Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 10 cbm
- Abrollcontainer bis 40 cbm
Was darf in den Container?
Reine oder gemischte Althölzer z.B. Holzpaletten, Naturholz, Spanplatte, Möbel, Kisten Schalbretter, Obststiegen, Kanthölzer..
Was darf nicht in den Container?
Behandelte, imprägnierte Außenhölzer (Fenster /Türen), Bahnschwellen, Telegraphenmasten - entspricht A IV Holz AVV 170204* Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)….
Mögliche Behältersysteme
- Absetzmulden von 3 cbm bis einschließlich 7 cbm
- Abrollcontainer bis 40 cbm
Bitumen
Bitumen besteht aus: Dachpappe/Dachbahnen.
Achtung: Muss als Monofraktion entsorgt werden und teerfrei sein.
Glas
Glas besteht aus: Flachglas, sonstige Glasabfälle.
Achtung: Muss frei von Müll und anderen Störstoffen sein
Rigips
Rigips besteht aus: Rigisplatten, Gipskarton
Achtung: Ab einem Anteil von 50% wird das Material als Rigips entsorgt.
Verpackungsstyropor
Verpackungsstyropor besteht aus: sauberem, weißen Styropor aus Verpackungen.
Achtung: Muss als Monofraktion, verpackt in durchsichtigen Säcken entsorgt werden.
Schrott
Schrott besteht aus: Metallen, Eisen, Aluminium, gußeisernen Badewannen, Wasserhähnen
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) für deren Entsorgung besondere gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Bei überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfälle) erstellen wir für Sie Übernahme- und Begleitscheine. Bei größeren Mengen benötigen wir Ihre Betreibernummer.
Teilweise sind hier vor Entsorgung weitere zwingend vorgeschriebene Vorschriften und Verpackungsrichtlinien zu beachten. Wir entsorgen zum Beispiel folgende Sonderabfälle:
Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) (AVV 170603*)
Glaswolle besteht aus: Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle, Odenwalddeckenplatten
Achtung: Mineralfaserabfälle müssen in speziell dafür geeigneten, reißfeste Mineralwollsäcken, die fest zugeschnürt werden können, als Monofraktion entsorgt werden. Die Mineralwollsäcke erhalten Sie bei uns oder wir liefern diese bei rechtzeitiger Absprache gerne im Zuge der Containerstellung mit bei Ihnen auf der Baustelle an.
Asbesthaltige Baustoffe (AVV 170605*)
Asbest besteht aus: Asbesthaltigem Eternit, sonstigen asbesthaltigen Baustoffen.
Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten BigBags verpackt und als Monofraktion entsorgt werden. Die BigBags müssen fest zugeschnürt sein. BigBags erhalten Sie bei uns oder wir liefern diese bei rechtzeitiger Absprache gerne im Zuge der Containerstellung mit bei Ihnen auf der Baustelle an.
Holz A IV (AVV 170204*)
Holz A IV besteht aus: Jeglichem Altholz mit schädlichen Verunreinigungen, wie z. B. Fensterrahmen, Eisenbahnschwellen, kontaminierten Hölzern, Dachlatten, behandelte oder imprägnierte Hölzer
... und vieles mehr
Gerne beraten wir Sie – wenn gewünscht auch vor Ort. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!